Die ALF AG, im Folgenden Lizenzgeber genannt, liefert dem Lizenznehmer das Softwareprodukt "ALF-BanCo" auf DatentrΣger oder via Internet in der erworbenen Lizenzstufe.
2. Lizenzbedingungen
Der Lizenznehmer erhΣlt das nicht ⁿbertragbare Recht, die Vertragssoftware einmal gleichzeitig einzusetzen. Die Software gilt als einmal gleichzeitig eingesetzt, wenn sie in den Direktzugriffsspeicher (d. h. RAM) geladen oder auf einen Festspeicher (wie z. B. Festplatte oder einem anderen Speichermedium) eines oder h÷chstens zwei PC installiert ist, aber keinesfalls mehr als einmal gleichzeitig genutzt wird. Der Lizenznehmer ist dazu berechtigt, von dem erworbenen Produkt lediglich eine einzige Kopie zum Zwecke der Datensicherung herzustellen. Dabei stellt der Lizenznehmer sicher, dass vorhandene Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke beim VervielfΣltigen unverΣndert und vollstΣndig ⁿbernommen werden. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Produkt sowie die dazugeh÷rige Dokumentation nicht an Dritte weiterzuverΣu▀ern.
Der Lizenznehmer hat bei einem Versto▀ gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in H÷he von EUR 5.000,- an den Lizenzgeber zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird der Lizenzgeber bei Verst÷▀en gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rⁿckzahlung der geleisteten Lizenzgebⁿhr besteht.
3. Freischaltung
Bedingung fⁿr die vorgenannte Lizenz ist, dass der Lizenznehmer sich als Nutzer von ALF-BanCo beim Lizenzgeber freigeschaltet hat. Ohne diese Freischaltung kann ALF-BanCo nach Ablauf von 60 Tagen ab Installationsdatum so lange nicht mehr online genutzt werden, bis die Freischaltung nachgeholt wird.
4. Zeitraum der Nutzung
Diese Lizenz gilt fⁿr den Zeitraum, in dem der Lizenznehmer die Software benutzt. Die Lizenz wird ungⁿltig, wenn der Lizenznehmer den Bedingungen dieser Vereinbarung zuwiderhandelt. Fⁿr den Fall, dass diese Lizenz ungⁿltig wird, erklΣrt der Lizenznehmer sich einverstanden, das Original und alle eventuellen Kopien zu zerst÷ren.
5. Softwareaktualisierung
Der Lizenzgeber kann jederzeit Inhalt und Ausfⁿhrung seiner Software aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte oder revidierte Software unterliegt den Bestimmungen dieses Vertrages. Der Lizenznehmer hat nur bei Durchfⁿhrung der Registrierung Anspruch auf aktualisierte oder revidierte Software gegen Leistung der jeweils festgelegten Gebⁿhr.
6. Haftung und GewΣhrleistung
SΣmtliche Leistungsdaten und sonstige Softwarebeschreibungen stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar. Der Lizenzgeber garantiert nicht fⁿr die Eignung der Software hinsichtlich der vom Lizenznehmer vorgesehenen Verwendung.
Kommt es bei der Anwendung der Software zu Datenverlusten beim Lizenznehmer, so haftet der Lizenzgeber lediglich bei Vorsatz und grober FahrlΣssigkeit. Der Lizenzgeber haftet nicht fⁿr FolgeschΣden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, sowie unvorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers liegende SchΣden.
Die GewΣhrleistung bleibt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschrΣnkt. Diese Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch au▀ervertragliche Ansprⁿche. SΣmtliche GewΣhrleistungsansprⁿche erl÷schen sechs Monate nach Lieferung.
Fⁿr Probe- und Versuchsversionen der Software wird vom Lizenzgeber keinerlei Haftung und GewΣhrleistung ⁿbernommen. Der Anwender einer solchen, nicht fⁿr die allgemeine Nutzung freigegebenen Programmversion, erkennt ausdrⁿcklich an, dass Fehlfunktionen und Datenverluste auftreten k÷nnen und wird diese Software deshalb lediglich fⁿr Versuchszwecke einsetzen.
7. Gerichtsstand und Rechtsgrundlage
Fⁿr sΣmtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Als Gerichtsstand fⁿr etwaige Auseinandersetzungen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer wird Heilbronn vereinbart.